Wohnen
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt die darin genannte Person zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) hilft Personen oder Familien mit geringem Einkommen, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch für Seniorinnen und Senioren sowie Alleinerziehende ist ein solcher Nachweis hilfreich.
Stadt Singen, Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen
Ansprechpartnerin: Petra Merklin, EG Zimmer 016 Telefon: 07731 85-237
E-Mail: soziale-leistungen@singen.de
Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr
Sie erhalten hier auch die Kontaktdaten der Baugenossenschaften, die öffentlich geförderten Wohnraum vermieten.
www.singen.de/-/878943/vbid1038
Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot
AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V.,
Theodor-Hanloser-Str. 5, 78224 Singen Telefon: 07731 183024
E-Mail: jakobushof@agj-freiburg.de
Erreichbarkeit: Mo. bis Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr
Wir bieten Ihnen:
- persönliche Beratung
- Unterstützung bei der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- Unterstützung bei Kontakten mit Ämtern und Behörden
- Vermittlung in weiterführende Hilfen
- Beratung zur Wohnungs- und Arbeitssuche
- Hilfen zum Erhalt der Wohnung
- Zeitung und Internet
- eine Postadresse.
www.agj-konstanz.de/hilfe-und-beratung/ambulante-hilfen.html
Jobcenter Landkreis Konstanz – Angemessene Mietobergrenze
https://www.lrakn.de/site/lrakn/get/params_E1668862589/3386312/%C3%9Cbersicht%20Mietobergrenzen.pdf