Finanzielle Leistungen und Hilfestellungen aus Stockach
Der Sozialpass der Stadt Stockach
Der Stockacher Sozialpass kann beim Bürgeramt der Stadt Stockach beantragt werden. In der Regel wird er sofort ausgestellt.
Wer erhält den Sozialpass?
- Bezieher:innen von Wohngeld oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
- ezieherInnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
- BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, die in der Stadt Stockach wohnen.
Welche Antragsunterlagen brauchen Sie?
Bei Vorlage der Ausweise oder Pässe und des aktuellen Bewilligungsbescheides für die oben genannten Leistungen kann der Sozialpass ausgestellt werden
Wie lange gilt der Sozialpass?
Der Sozialpass gilt 12 Monate in Verbindung mit dem Personalausweis und ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen entfallen. Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Die Angebote:
- Freizeitbad Osterholz und Hallenbad
Einzeleintritt in beiden Bädern für 1 Euro
50% Ermäßigung auf Saisonkarten - Kultur, Stadtbücherei, Stadtjugendpflege
Freier Eintritt ins Stadtmuseum Stockach
50% Ermäßigung auf den Leseausweis
50% Ermäßigung auf Angebote der Jugendpflege
50% Ermäßigung auf Eintritt Meisterkonzerte
weitere Ermäßigungen bei verschiedenen Veranstaltungen laut Bekanntgabe - Angebot der Volkshochschule
50% Ermäßigung auf alle Kurse der VHS (Zuschuss max. 100 Euro pro Person und Jahr) - Musikschule, musikalische Erziehung
50% Zuschuss (max. 35 Euro pro Monat) für Kosten der Musikschule und sonstiger Anbieter musikalischer Bildung – nur für Minderjährige
Die Abrechnung erfolgt halbjährlich unter Vorlage der Kontoauszüge - Mitgliedsbeiträge in Vereinen
Erstattung von 50% des Jahresmitgliedsbeitrages auf Antrag und unter Vorlage des Zahlungsnachweises (Höchstbetrag: 50 Euro pro Mitgliedschaft) - Ferienfreizeiten 50%
Zuschuss für Ferienfreizeiten nicht schulischer Art (max. 50 Euro)