Familien

Bürgergeld nach dem SGB II

Für alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und für nicht erwerbsfähige Personen im Haushalt. Jobcenter Landkreis Konstanz, Geschäftsstelle Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach Telefon: 07531 36336-0

Um Ihre Anliegen bequem, sicher sowie zeit- und ortsunabhängig an das Jobcenter zu übermitteln, können Sie das Onlineportal www.jobcenter.digital nutzen. Alle digitalen Angebote des Jobcenters finden Sie auch auf der Homepage unter: www.jobcenter-kn.de.
Öffnungszeiten Eingangszone: Mo. bis Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr u. Do.: 13:00 - 17:30 Uhr. Zur direkten Kontaktaufnahme mit den Fachabteilungen vereinbaren Sie bitte einen Termin über www.jobcenter.digital.

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII

Für Menschen mit geringen Rentenansprüchen oder dauerhafter Erwerbsminderung. Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz Telefon: 07531 800-1611 und 07531 800-1651 | E-Mail: Servicezeiten: Mo., Di. und Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.: geschlossen, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr www.lrakn.de/2100606
Anträge können bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde gestellt werden

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Für erwerbsunfähige Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befinden. Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz Telefon: 07531 800-1611 und 07531 800-1651 | E-Mail: Servicezeiten: Mo., Di., Do.: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.: geschlossen, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr www.lrakn.de/2100633
Anträge können bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde gestellt werden


Wohngeld

Zuschuss für Mieter:innen und Eigentümer:innen von selbst genutztem Wohnraum mit niedrigem bis mittlerem Einkommen zur Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 800-1170 | Fax: 07531 800-1618 | E-Mail:
https://www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/sozialamt/wohngeld
Anträge können bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde gestellt werden

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen für Asylbewerber:innen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts.
Landratsamt Konstanz, Amt für Migration und Integration Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 800-1160 | E-Mail:
Servicezeiten: Mo., Di. und Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.: geschlossen, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/migration+integration/

Prozesskostenhilfe

Durch Prozesskostenhilfe wird Parteien, die die Kosten eines Rechtsstreits nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglicht. Denn ohne Prozesskostenhilfe muss diejenigen, die eine Klage erheben wollen, für das Verfahren in der Regel die Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus sonstigen Gründen anwaltliche Vertretung notwendig, kommen diese Kosten hinzu. Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt.
Amtsgericht Stockach, Tuttlinger Str. 8, 78333 Stockach
Telefon: 07771 9382 0 | E-Mail:
Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Antragsteller:in ist aufgrund der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten des Rechtstreits zu tragen,
  • Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und
  • Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen nicht mutwillig

https://amtsgericht-stockach.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Formulare#Beratungshilfe

7 Befreiung/Ermäßigung von Rundfunkgebühren

  • Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren ist möglich u.a. für: • Empfänger:innen von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Leistungen nach dem AsylbLG
  • nicht bei den Eltern lebende Empfänger:innen von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
  • taubblinde Menschen
  • Empfänger:innen von Blindenhilfe

Wer keine Solzialleistungen erhält, weil die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 18,36€ überschreiten, kann eine Befreiung als besonderen Härtefall beantragen.

Der Antrag kann online unter www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit einer Kopie des entsprechenden Leistungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweises zu senden an:
ARD, ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

Geringere Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente und Behandlungen

Für alle Menschen mit chronischen Krankheiten, insbesondere auch für Familien mit geringem Einkommen oder einem chronisch kranken Familienmitglied, Zuzahlungen entfallen, wenn bereits 2% der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen gezahlt wurden (bei chronisch Kranken 1%).
Zu beantragen bei der jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkasse.
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108

Antidiskriminierungberatung Landkreis Konstanz

Für wen sind wir da? Für alle Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, diese melden wollen und/oder sich Unterstützung wünschen.
Was ist Diskriminierung? Diskriminierung ist die Abwertung oder Benachteiligung von Menschen mit Bezug auf ein (tatsächliches oder unterstelltes) Merkmal wie Hautfarbe, Herkunft, rassistische Zuschreibung, Sprache, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion, Alter, Behinderung, Aussehen oder sozialer Status.
Telefon: 0176 13528004
E-Mail:  info@adib-kn.de
www.adib-kn.de
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